1. Allgemeines
1.1 Allen unseren Angeboten, Verträgen, Lieferungen und Leistungen liegen nachstehende
Bedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehun -
gen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird widersprochen.
Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich
von uns bestätigt werden. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht
nochmals bei Vertragsschluss einen solchen Widerspruch erklären.
1.3 Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. Es gelten auch in diesem Fall nur unsere
Bedingungen. Wird schriftlichen Auftragsbestätigungen nicht unverzüglich widersprochen,
so gelten sie von unserem Vertragspartner angenommen.
2. Angebot und Abschluss
2.1 Angebote sind stets freibleibend.
Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2 Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung verbindlich.
2.3 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den schriftlichen Kaufvertrag
hinausgehen – auch soweit diese durch Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter
gegeben werden – bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise, Zahlung
3.1 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag; Nachbestel -
lungen gelten als neue Aufträge. Die angegebenen Preise gelten ab Fabrik, Ver -
packung und Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
3.2 Soweit nichts anderes angegeben ist, sind unsere Rechnungen wie folgt zahlbar:
Innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum: 5% Skonto
nach dem 15. Tag ab Rechnungsdatum: netto zahlbar
3.3 Beträge bis zu € 50,– für einen einzelnen Auftrag sind bei Lieferung ohne Abzug zahlbar.
Dabei gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei neuen Geschäftsver -
bindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
3.4 Zielüberschreitungen des Kunden berechtigen uns, ohne vorausgegangene Mah -
nung Zinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen für offene Geschäftskredite zu
berechnen. Dasselbe gilt im Falle verspäteter Akzepthergabe.
3.5 Sämtliche durch schuldhaft verspätete Zahlung verursachten Kosten wie Mahn -
spesen, Inkassogebühren und dergl. gehen zu Lasten des Kunden.
3.6 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber
unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten entgegen -
genommen.
3.7 Der Kunde kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern,
zurückhalten oder mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Ge -
genansprüche sind von uns dem Grunde und der Höhe nach anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt.
4. Leistungen
4.1 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als rechtlich selbständiger
Vertrag.
4.2 Die Rücksendung von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Im Falle der
Rück sendung hat er die gleiche Versendungsform zu wählen, wie diese bei der Zu -
sendung gewählt worden war und für eine ausreichende Versicherung zu sorgen.
5. Auswahlen
5.1 Auch für Auswahlen gelten ausschließlich unsere Verkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen.
5.2 Werden Waren zur Auswahl überlassen, dann gelten diese als käuflich vom Empfän -
ger endgültig übernommen, wenn wir nicht binnen der in der beigefügten Auswahl -
nota angegebenen Frist die Ware zurückerhalten.
5.3 Werden Auswahlwaren vom Kunden schon vor Ablauf der in der Auswahlnota an -
gegebenen Frist als Ausstellungsstücke eingesetzt oder außerhalb der Geschäftszeit
nicht im Geldschrank aufbewahrt, dann trägt der Kunde alle Gefahr, auch diejenige
des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist ohne Rücksicht hierauf verpflichtet,
für den vollen Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt hiermit im voraus
an uns seine Ansprüche gegenüber der Versicherung unwiderruflich ab. Wir nehmen
die Abtretung an.
6. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung
6.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Be -
schaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Fehlmengen und
offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an
uns zu rügen.
6.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter
Ware oder Nachlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatz -
lieferung kann der Kunde Minderung oder Wandelung begehren.
6.3 Durch seitens des Kunden vorgenommene Änderungen oder Nachbesserungsarbeiten
wird unsere Haftung aufgehoben.
6.4 Unsere Haftung richtet sich im übrigen nach den vorstehenden Vereinbarungen.
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Ver -
letzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,
es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Ge -
schäftsverbindung herrührender, auch künftiger Forderungen einschließlich aller
Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigen -
tum.
Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, von uns erbrachte Waren -
lieferungen beglichen ist.
7.2 Bei laufender Rechnung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes
Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
7.3 Bei Anwendung des Scheck-Wechselverfahrens geht das Eigentum an unserer Vor -
behaltsware – vorbehaltlich aller weitergehenden Rechte aus unserem Konto-
Korrent-Vorbehalt – erst dann auf den Kunden über, wenn dieser den Wechsel als
bezogen eingelöst hat.
7.4 Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
unter der Voraussetzung verkaufen, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf
wie folgt auf uns übergehen:
Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer, oder gegen Dritte erwachsen,
und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung
weiter verkauft wird.
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Wir können verlangen, daß der Kunde die an uns abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft

so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns
und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
7.5 Sicherungsübereignung, Verpfändung oder Kreditierung der Vorbehaltsware ist nicht
zulässig.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug,
sowie bei Wechselprotesten, Zahlungseinstellung, Eröffnung oder Beantragung von
Vergleichs- oder Konkursverfahren und Vermögensverfall – sind wir berechtigt, die
Weiterveräußerungsbefugnis zu widerrufen und die Vorbehaltsware zurückzunehmen
– ohne daß eine Wandlung des Vertrages hierdurch hervorgerufen wird – bzw. die
Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Gegenüber diesem Herausgabeanspruch
kann ein Zurückbehaltungsrecht durch den Kunden nicht geltend gemacht werden.
7.6 Zugriffen Dritter (z. B. Pfändungen oder Beschlagnahmen) auf die unter Eigentums -
vorbehalt gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der
Kunde unverzüglich unter dem Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner
hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter Überlassung der für eine
Intervention erforderlichen Unterlagen (z. B. Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu
unterrichten.
7.7 Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr beoder
verarbeiten. Ein Eigentumserwerb des Kunden nach § 950 BGB ist ausgeschlossen.
An einer durch Be- und Verarbeitung entstehenden neuen Sache erwerben wir ohne
weiteres das Eigentum. Wenn unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht
uns gehörenden Waren verarbeitet wird, erlangen wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rech nungs -
wert der anderen, mitverarbeiteten Ware.
Sollte durch die Verarbeitung unser Eigentum untergehen und der Kunde Eigentümer
werden, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum im Augenblick des
Erwerbs durch den Kunden von diesem wieder auf uns übergeht.
Falls unsere Ware zusammen mit anderer, nicht in unserem Eigentum stehenden
Ware verarbeitet wird, und der Kunde Eigentümer der neuen Sache werden sollte,
besteht bereits jetzt Einigkeit darüber, dass der Kunde uns das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer verarbeiteten Vorbehalts -
ware zum Rechnungswert der anderen, mitverarbeiteten Ware, überträgt.
Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum bzw. Miteigentum für uns widerruflich
unentgeltlich zu verwahren.
Der Kunde darf verarbeitete oder vermischte Vorbehaltsware nicht sicherungs -
übereignen, verpfänden oder kreditieren.
7.8 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen nicht nur kurzfristig um 15 % übersteigt.
7.9 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten
ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Feuer- und Wasserschaden zu versichern.
Der Kunde tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der
Vorbehaltsware schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
an.
7.10 Der Kunde verpflichtet sich, unsere Original-Etiketten bis zum Weiterverkauf an der
Ware zu belassen oder bei Verwendung eigener Etiketten durch geeignete
Kennzeichnung die Ware als aus unseren Lieferungen stammend, auszuweisen.
8. Reparaturen
8.1 Für Schäden und / oder Verlust an uns zur Reparatur überlassenen Waren haften wir
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9. Kreditprüfung, Gutschriftserteilung bei Warenrücknahme
9.1 Nach Vertragsabschluss z. B. bei durch Wechselproteste oder Zwangsvoll -
streckungs maßnahmen eingetretener wesentlicher Vermögensverschlechterung des
Kunden sind wir – unbeschadet aller sonstigen Rechte – zu folgenden Maßnahmen
befugt:
a) soweit wir unsere Lieferungen noch nicht erbracht haben, sind wir bzgI. dieser
Verträge zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde innerhalb einer von uns gesetzten,
angemessenen Frist keine ausreichende Sicherheit geleistet oder seine Gegen -
leistung erbracht hat;
b) soweit wir unsere Lieferungen schon erbracht haben, können wir daraus resultierende,
noch nicht fäIlige Forderungen einschließlich solcher, für die Wechsel oder
Schecks hergegeben wurden, mit sofortiger Wirkung fällig stellen.
Das Recht der Vorfälligkeitsstellung in b) steht uns ferner schon dann zu, wenn der
Kunde mit mindestens 25 % seiner Gesamtverbindlichkeiten (Hauptforderung) länger
als 90 Tage in Zahlungsverzug geraten ist.
9.2 Bei endgültigen Warenrücknahmen wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz
des Kunden, erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns Abschläge vor entsprechend
a) dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (z. B. wegen Kosten
ggf. erforderlicher Auffrischungsarbeiten; wegen Neuetikettierungskosten bei vom
Kunden entfernten oder während der Lagerzeit beschädigten und unansehnlich
gewordenen Originaletiketten);
b) einer in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wert -
minderung infolge modischer Überalterung oder technischer Weiterentwicklung;
c) einem im Vergleich zum Rechnungstag gesunkenen Edelmetallkurs. Maßgeblich
ist die Degussa-Notierung des Tages, an dem die Vorbehaltsware wieder in unseren
unmittelbaren Besitz gelangt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Abschlag nicht oder nur in
wesentlich geringerem Umfang berechtigt ist.
10. Urheberschutz
10.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergleichen gelten als unser geistiges Eigen -
tum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte
bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet
werden. Jeder schuldhafte Verstoß hiergegen macht den Kunden schadensersatzpflichtig.
11. Datenverarbeitung
11.1 Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden
Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.
12. Teilnichtigkeit
12.1 Die Rechtsfolgen des § 139 BGB werden sowohl hinsichtlich unserer Allgemeinen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als auch für ev. besondere Vertragsab -
sprachen zwischen dem Auftraggeber und uns ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Recht
13.1 Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Pforzheim.
13.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und
über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und
Scheckklagen – ist bei Vollkaufleuten für beide Teile Pforzheim.
13.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss des sog. „Haager Internationalen
Kaufrechts“ (EKG und EKAG) für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.